Allgemeine Geschäftsbedingungen für den SHYN-Token Initial Coin Offering(ICO) der Shiny GmbH

Präambel

Die Shiny GmbH, Vogesenstr. 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer George Patrick Schill, geführt beim Amtsgericht Freiburg unter der Handelsregisternummer HRB 726256, beabsichtigt, eine selbst entwickelte, dezentrale webbasierte und mobile Social–Media-Plattform-App namens Shiny zu betreiben, die auf der Blockchaintechnologie (bzw. Distributed Ledger Technology, DLT) basiert. Shiny ist als eine digitale Umgebung ausgestaltet, die es den Nutzern ermöglicht, unmittelbar, d.h. ohne Einschaltung von Intermediären, auf der Plattform miteinander in Kontakt zu treten und Inhalte zum Abruf bereitzustellen oder diese abzurufen. Zu diesem Zweck ermöglicht, die Plattform den digitalen Vertragsschluss der Nutzer untereinander und die Anwendung von Belohnungssystemen und spieltypischen Elementen, sog. „Gamification“.
Finanziert werden die Entwicklung und Bewerbung der Plattform durch die Erlöse aus dieser Emission. Eine weitere Ausgabe „Neuer SHYN-Token“ ist nicht geplant. Die Anzahl der auszugebenden SHYN-Token ist auf 145.300.000 begrenzt. Hiervon werden 101,7 Mio. (70 Prozent) in drei Tranchen im Tausch gegen Bitcoin (BTC) oder Ether (ETH) öffentlich angeboten. Nicht platzierte Token werden vernichtet. Die Shiny GmbH ist nicht verpflichtet, einen ausgegebenen SHYN-Token nach der Emission zurückzunehmen bzw. gegen Fiatwährung oder einen Kryptowert umzutauschen.
Für die Kapitalüberlassung werden weder Zinsen noch ein anderer Barausgleich gewährt. Der SHYN-Token ermöglicht die Bezahlung der auf der Plattform angebotenen Dienste. Insoweit ist der SHYN-Token übertragbar und handelbar.
Ergänzende und weitere Informationen zur Shiny-Plattform, ihren Funktionen und dem ICO sind dem auf der Webseite der Shiny GmbH abrufbaren Whitepaper zu entnehmen.
Die Shiny GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kauf des SHYN-Token mit erheblichen Risiken verbunden ist, welche ausführlich in den Risikohinweisen in Anlage 1 dieser AGB beschrieben sind und für welche die Shiny GmbH weder Sicherheit geben kann noch für diese Risiken eintritt. Sie werden eindringlich dazu angehalten, sich vor dem Kauf des SHYN-Token – unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation und Risikobereitschaft – über Kryptowerte und über die damit verbundenen Risiken zu informieren und sich kritisch damit auseinanderzusetzen.

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Diese AGB gelten für den Verkauf des SHYN-Token anlässlich des ICO zwischen
- der Shiny GmbH mit Geschäftssitz in Deutschland, 77933 Lahr, Vogesenstr. 31, eingetragen im Handelsregister Freiburg i. Br. unter HRB 726256, vertretungsberechtigter Geschäftsführer Herr George Patrick Schill und
- jeder juristischen oder natürlichen Person als dem potenziellen Käufer des SHYN-Token, sofern diese die in diesen AGB festgelegten Voraussetzungen erfüllt und der Geltung dieser AGB zugestimmt hat. Als Zustimmung gilt das Anklicken des Buttons „Hiermit stimme ich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den SHYN-Token ICO zu.“

1.2. Andere AGB, die hiervon abweichen, insbesondere solche des Käufers werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

1.3. Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen der Shiny GmbH und den Käufern dieses ICO. Sie regeln nicht die Nutzung der Shiny Plattform, welche durch die Shiny-Nutzungsbedingungen geregelt wird.



2. Funktion des SHYN-Token, kein Rechtserwerb

2.1. Der SHYN-Token kann zur Zahlung der auf der Plattform angebotenen Dienste eingesetzt werden und hat damit die Funktion eines Zahlungsmittels, die durch eine Annahmeverpflichtung der Nutzer der Plattform unterstützt wird. Die Nutzung des SHYN-Token als Payment-Token innerhalb der Plattform setzt jedoch seine Verwahrung in der Wallet auf der Shiny-Plattform voraus.

2.2. Mit dem Kauf des SHYN-Token ist dagegen kein Erwerb von anderweitigen Rechten verbunden. Insbesondere, aber nicht abschließend, erhält der Käufer durch den Erwerb von SHYN-Token keinerlei Rechte oder Anteile an der Shiny GmbH oder an den mit ihr verbundenen Unternehmen.



3. Anzahl und Preis der SHYN-Token

3.1. Es wird nur eine einzige SHYN-Token-Emission geben. Die Anzahl der auszugebenden SHYN-Token ist insgesamt auf 145.300.000 SHYN-Token begrenzt. Hiervon werden 101,7 Mio. (70 Prozent) in drei Tranchen im Tausch gegen BTC oder ETH öffentlich angeboten. Nicht platzierte Token werden vernichtet.

3.2. Der Preis beträgt 0,30 USD pro SHYN-Token und ist exklusive etwaiger Transaktionsgebühren, Steuern oder Abgaben zu verstehen. Der Kaufpreis ist in BTC oder ETH zu zahlen.

3.3. Der Tokenverkauf wird in drei Phasen durchgeführt:
- Phase 1: Der Private Sale wird vom 16.09.2022 bis 16.02.2023 stattfinden. In dieser Phase können 20.000.000 SHYN-Token erworben werden und es wird ein Rabatt i.H.v. ca. 66 Prozent gewährt. Der Preis beträgt 0,102 USD pro SHYN-Token. Die maximale Menge an Geld, die mittels des ICO in dieser Phase eingesammelt werden kann („Hard Cap“), beträgt damit 2.040.000 USD.
- Phase 2: Der Pre-sale wird vom 17.02.2023 bis zum 17.05.2023 durchgeführt. In dieser Phase wird ein Rabatt i.H.v. 33 Prozent gewährt, so dass 15.000.000 SHYN-Token zu einem Preis von 0,201 USD pro SHYN-Token erworben werden können. Das Hard Cap beträgt in dieser Phase 3.015.000 USD.
- Phase 3: Der Main Sale findet vom 18.05.2023 bis zum 29.11.2024 statt. In dieser Phase stehen 66.710.000 SHYN-Token zum Preis von 0,30 USD pro SHYN-Token zum Kauf zur Verfügung. Ein Rabatt wird in dieser Phase nicht gewährt. Das Hard Cap beträgt 20.013.000 USD.

3.4. Der Preis ist sofort zur Zahlung fällig und unverzüglich an die Shiny GmbH zu zahlen.

3.5. Bei den vorbenannten Preisen handelt es sich jeweils um einen Nettobetrag, der keinerlei Steuern enthält.



4. Technische Ausstattung für die Teilnahme am ICO, Richtlinienvorbehalt

4.1. Jeder Käufer benötigt als Tauschwährung BTC oder ETH, die er in einem eigenen Wallet außerhalb der Shiny-Plattform hält.

4.2. Die Shiny GmbH behält sich das Recht vor, weitere Richtlinien für bestimmte Wallet-Anforderungen vorzuschreiben.



5. Persönliche Teilnahmevoraussetzungen

5.1. An dem ICO können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen teilnehmen.

5.2. Natürliche Personen können an dem ICO teilnehmen, sofern sie
- (erstens) europäische Staatsbürger sind, weil sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben, und
- (zweitens) ihren ständigen Wohnsitz oder Steuerwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhalten und
- (drittens) mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und geschäftsfähig sind.

5.3. Erwirbt der Käufer den SHYN-Token für eine juristische Person, so muss er hierfür ordnungsgemäß ermächtigt worden sein.



6. Mitwirkungspflicht des Käufers

6.1. Die Shiny GmbH kann nach ihrem Ermessen von dem Käufer alle notwendigen Informationen und Nachweise verlangen, um sicherzustellen, dass die vorliegenden AGB eingehalten werden und um geltende Gesetze oder Vorschriften im Zusammenhang mit der Emission und dem Verkauf des SHYN-Token zu erfüllen oder sie nicht zu verletzen. Der Käufer ist zur Erbringung der Nachweise und Erteilung der Informationen auf Nachfrage umgehend verpflichtet.

6.2. Der Käufer hat die von der Shiny GmbH erhobenen Daten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Um SHYN-Token erwerben zu können, muss der Käufer sich vorher auf der Shiny-Plattform registrieren. Er hat die im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich weitere Informationspflichten aus dem Geldwäschegesetz ergeben, ist der Käufer zu ihrer Erteilung verpflichtet.

6.3. Diese vorgenannten Informationspflichten gelten auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Berechtigten.



7. Ausschluss von der Teilnahme

Hat ein Käufer falsche Angaben zu seiner Person gemacht oder war die Registrierung nicht erfolgreich, kann die Shiny GmbH den Käufer von der Teilnahme am ICO ausschließen. In diesem Fall werden etwaige wechselseitige Leistungen rückabgewickelt. Der Käufer hat die Kosten der Rückabwicklung in voller Höhe zu tragen.



8. Vertragspartner und Vertragsschluss

8.1. Der Kaufvertrag kommt zustande zwischen
- der Shiny GmbH mit Geschäftssitz in Deutschland, 77933 Lahr, Vogesenstr. 31, eingetragen im Handelsregister Freiburg i. Br. unter HRB 726256, vertretungsberechtigter Geschäftsführer Herr George Patrick Schill, und
- dem Käufer, dies ist jede juristische oder natürliche Person als Käufer des ICO, sofern diese die in diesen AGB festgelegten Voraussetzungen erfüllt und der Geltung dieser AGB nach dessen Ziffer 1.1 zugestimmt hat.

8.2. Weder die Beschreibung des ICO in diesen AGB noch auf der Webseite der Shiny GmbH oder in dem auf der Webseite zur Verfügung gestellten Whitepaper stellen ein rechtlich bindendes Angebot der Shiny GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Beschreibung des ICO ist lediglich eine Aufforderung an den Käufer seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags abzugeben.

8.3. Der Käufer kann ein verbindliches Angebot nur dann abgeben, nachdem er sich bei der Shiny GmbH vollständig registriert hat und die Voraussetzungen der Ziffer 5 dieser AGB erfüllt und nicht dem in Ziffer 13.5. und 13.6. dieser AGB beschriebenen, von der Teilnahme ausgeschlossenen Personenkreis angehört und er zuvor der Geltung der AGB zugestimmt hat.

8.4. Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot durch seine Bestellung ab. Dies setzt voraus, dass er, nachdem er zuvor auf dem elektronischen Bestellformular die gewünschte Zahl an SHYN-Token und ggfs. seine Ethereum-basierte Wallet außerhalb der Shiny Plattform als Transferwallet eingetragen hat, den Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Käufer Gelegenheit, die im Bestellformular gemachten Angaben in einem Bestätigungsfenster zu überprüfen und zu korrigieren.

8.5. Die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung des Käufers kann nicht rückgängig gemacht werden, mit der Folge, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und eine Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises nicht stattfinden kann, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch zwingende gesetzliche Regelungen vorgeschrieben oder durch diese AGB zugelassen.

8.6. Ist der Käufer ein Verbraucher steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen in der Widerrufsbelehrung für Verbraucher wiedergegeben sind. Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

8.7. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Shiny GmbH das Angebot des Käufers annimmt. Dies geschieht durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, die den wesentlichen Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger wiedergibt.

8.8. Die Shiny GmbH kann sich vorbehalten, Kaufanfragen von SHYN-Token jederzeit nach eigenem Ermessen abzulehnen und bezogen auf die auszugebende Anzahl pro Käufer zu begrenzen. Weiterhin kann die Shiny GmbH den Tokenverkauf nach eigenem Ermessen aussetzen. Ablehnungs- und Aussetzungsgründe können insbesondere
- der Verdacht, dass der Käufer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen der Ziffer 5 dieser AGB nicht erfüllt oder seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 6 nicht ordnungsgemäß nachkommt oder nachgekommen ist oder zu dem in Ziffer 13.5. und 13.6. dieser AGB genannten und von der Teilnahme ausgeschlossenen Personenkreis gehört,
- der Verdacht auf systematischen Betrug beim Kauf von SHYN-Token oder
- eine zu hohe Auslastung der IT-Systeme der Shiny GmbH oder des von ihr beauftragten externen Dienstleisters
sein.



9. Vertragstextspeicherung und Vertragssprache

9.1. Die Shiny GmbH speichert den Vertragstext und sendet diesen nach Vertragsschluss per E-Mail an den Käufer. Darüber hinaus werden die Vertragsdaten nach Vertragsschluss zwei Jahre von ihr gespeichert und lassen sich über das Nutzerkonto des Käufers auf der Plattform aufrufen.

9.2. Die für den Vertragsschluss maßgebliche Sprache ist die deutsche Sprache. Sofern eine englische Übersetzung der AGB zur Verfügung steht, dient diese lediglich der Information. Bei Unklarheiten oder Abweichungen ist allein die deutschsprachige Version maßgeblich.



10. Transfer der SHYN-Token

10.1. Der Tokentransfer setzt voraus, dass der Käufer den Kaufpreis in der Tauschwährung BTC oder ETH an die Wallet der Shiny GmbH übertragen hat.

10.2. Im Anschluss transferiert die Shiny GmbH die von dem Käufer im Bestellformular angegebene Zahl an SHYN-Token an die Wallet des Käufers
- auf der Shiny Plattform oder
- auf eine Ethereum-basierte Wallet des Käufers außerhalb der Shiny Plattform, sofern der Käufer ausdrücklich im Bestellformular den Transfer auf diese Wallet verlangt hat, nachdem ihm der Hinweis gegeben wurde, dass die Nutzung des SHYN-Token als Payment-Token innerhalb der Shiny-Plattform die Verwahrung auf der Plattform-eigenen Wallet voraussetzt.

10.3. Die Shiny GmbH ist berechtigt, die Übertragung des SHYN-Token solange und soweit zurückzuhalten oder einzustellen, bis der Käufer die nach Ziffer 6 angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat und sichergestellt ist, dass durch den Verkauf des SHYN-Token kein Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften stattfindet.

10.4. Der Transfer ist rückabzuwickeln, sofern sich nach dem Transfer der SHYN-Token herausstellt, dass der Käufer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen der Ziffer 5 dieser AGB nicht erfüllt oder zu dem in Ziffer 13.5. und 13.6. dieser AGB genannten und von der Teilnahme ausgeschlossenen Personenkreis gehört oder dass der Käufer beim Kauf von SHYN-Token systematisch betrogen hat sowie in allen vergleichbaren Fällen. In diesem Fall erstattet die Shiny GmbH dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich, nachdem der Käufer die erworbenen SHYN-Token an die Shiny GmbH zurückübertagen hat. Sämtliche Transaktionsgebühren, die im Zusammenhang mit dieser Erstattung stehen, sind vom Käufer zu tragen.



11. Verantwortlichkeit des Käufers für Speichermedium und Zugangsdaten

Der Käufer ist allein für die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen verantwortlich, um das von ihm zur Verwaltung seiner erworbenen Token eingesetzte Speichermedium (Wallet, Tresors etc.) zu sichern. Dies gilt auch für die Zugangsdaten die den Zugriff auf das Speichermedium ermöglich, insbesondere den privaten Schlüssel. Bei Verlust dieser Zugangsdaten besteht keine Gewähr, dass der Zugriff auf die erworbenen Token wieder eingeräumt werden kann. Der Käufer hat daher die Kosten oder sonstige Ausgaben zu tragen, die ihm im Zusammenhang mit den Verlust der Zugangsdaten entstehen.



12. Steuern

12.1. Ob und welche Steuern auf den Erwerb von SHYN-Token anfallen, hat der Käufer selbst zu ermitteln. Falls erforderlich, ist der Käufer verpflichtet, die zutreffenden Steuern an die zuständigen Steuerbehörden zu melden und an diese zu überweisen.

12.2. Die Shiny GmbH ist nicht dafür verantwortlich, Steuern, die sich aus dem Verkauf der SHYN-Token ergeben, zu melden oder einzubehalten. Sollte der Einbehalt von Steuern gesetzlich vorgeschrieben sein, fallen diese Steuern neben dem Kauf des SHYN-Token zusätzlich an und werden neben dem Nettoverkaufspreis der SHYN-Token als gesetzliche Steuern ausgewiesen. Für den Anfall zusätzlicher Steuern übernimmt die Shiny GmbH keine Gewähr.



13. Erklärungen und Zusicherungen des Käufers

Mit dem Kauf der SHYN-Token erklärt und sichert der Käufer zugleich Folgendes zu:
13.1. Der Käufer erklärt, dass er diese AGB sowie die Risikohinweise gemäß Anlage 1 dieser AGB zur Kenntnis genommen hat. Er erkennt die Risiken im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Besitz und der Nutzung der SHYN-Token, wie sie im Anlage 1 beschrieben und erläutert sind, ausdrücklich an und geht sie bewusst ein.

13.2. Der Käufer erklärt über das notwendige Wissen für den Kauf, den Besitz und die Nutzung von Token zu verfügen, um diese AGB zu verstehen und die damit verbundenen Risiken für ihn und deren Tragweite nachvollziehen zu können. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht abschließend, technische, finanzielle und geschäftliche Kenntnisse in Bezug auf Erwerb, Besitz und Nutzung von Token, inklusive kryptografischer Token, und deren Speichermedien sowie die Funktionsweise der Blockchaintechnologie. Die Shiny GmbH prüft nicht, ob der Kauf des SHYN-Token für den Käufer angemessen ist, insbesondere den Kenntnissen und Erfahrungen des Käufers entspricht.

13.3. Der Käufer sichert zu, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass der SHYN-Token lediglich und ausschließlich auf der Shiny-Plattform und zu Bezahlzwecken genutzt werden kann. Er erkennt an, dass der SHYN-Token kein Kapitalanlageprodukt darstellt.

13.4. Der Käufer versichert mit dem Kauf des SHYN-Token, dass er alle in seinem Land geltenden Steuerpflichten erfüllt, die sich aus diesem Kauf und der Nutzung des SHYN-Token ergeben.

13.5. Der Käufer sichert weiter zu, dass er die in Ziffer 5 genannten persönlichen Teilnahmevoraussetzungen aufweist und
- er weder eine politisch exponierte Person ist noch einer solchen nahesteht und
- er nicht Bürger oder ständiger Einwohner folgender Staaten ist: Afghanistan, Barbados, Burkina Faso, Haiti, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kaimaninseln, Kambodscha, Mali, Malta, Marokko, Myanmar, Nordkorea, Nicaragua, Pakistan, Panama, Philippinen, Russische Föderation, Senegal, Simbabwe, Südsudan, Syrien, Trinidad und Tobago, Türkei, Uganda, Vanuatu, Vereinigte Staaten von Amerika oder Volksrepublik China, und
- er nicht Bürger oder ständiger Einwohner eines Staates ist, in dem der Erwerb, die Annahme, der Besitz oder die Nutzung von Token, zu denen auch der SHYN-Token gehört, oder mit diesem Token in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen in irgendeiner Form, insbesondere gesetzlich oder behördlich, verboten sind.

13.6. Erwirbt der Käufer den SHYN-Token im Namen einer juristischen Person, sichert er zu, dass
- er nicht für eine juristische Person handelt, die ihren ständigen Geschäftssitz in den unter Ziffer 13.5. dieser AGB genannten Staaten hat, die eine Teilnahme ausschließen, und
- von dieser juristischen Person ordnungsgemäß ermächtigt wurde, in ihrem Namen zu handeln und die ihn insoweit betreffenden Vorgaben, rechtlicher wie organisatorischer Natur, eingehalten hat.

13.7. Der Käufer sichert zu, dass die Informationen, die er der Shiny GmbH zur Verfügung gestellt hat, der Wahrheit entsprechen sowie richtig und vollständig sind.

13.8. Der Käufer erklärt, dass er den SHYN-Token nicht für oder im Zusammenhang mit Straftaten, insbesondere Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, einsetzt.



14. Haftungsbeschränkung

14.1. Die Shiny GmbH haftet dem Käufer gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 14.3 ausgeschlossen.

14.2. In sonstigen Fällen haftet die Shiny GmbH – soweit unter 14.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Shiny GmbH – vorbehaltlich der Regelung in 14.3. – ausgeschlossen.

14.3. Die Haftung der Shiny GmbH für Personenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten weiterhin nicht im Fall von Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder sonstiger verschuldensunabhängiger Haftung.

14.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Shiny GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.



15. Gewährleistung

15.1. Die Shiny GmbH haftet für Mängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

15.2. Das von der Shiny GmbH auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellte Whitepaper ist keine Beschaffenheitsvereinbarung.

15.3. Die SHYN-Token werden auf der jeweiligen Blockchain genutzt und unterliegen daher dort geltenden Regelungen. Die Shiny GmbH kann die Technologie der Blockchain weder beeinflussen noch die darauf stattfinden Prozesse kontrollieren. Sie haftet daher insbesondere nicht für den Verlust der jeweiligen Funktionalität bzw. der Anwendbarkeit der SHYN-Token aufgrund von Veränderungen, vor allem technischer Art, oder der Auflösung der jeweiligen Blockchain.

15.4. Die außerhalb der Shiny-Plattform stehende Wallet des Käufers und die damit verbundenen Dienste eines fremden Drittanbieters fallen umfassend und ausschließlich in den Verantwortungsbereich dieses Drittanbieters, welcher dem Käufer die Wallet zur Verfügung stellt.



16. Keine Anlageberatung, kein Prospekt

16.1. Die Shiny GmbH gibt keine persönlichen Empfehlungen zum Kauf der SHYN-Token an den Käufer ab. Insbesondere erbringt die Shiny GmbH gegenüber dem Käufer keine Anlageberatung. Soweit die Shiny GmbH Informationen über den SHYN-Token zur Verfügung stellt, sind diese lediglich allgemeiner Natur und keine individuellen Hinweise.

16.2. Auch das von der Shiny GmbH auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellte Whitepaper dient lediglich der Information. Es stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot für Kapitalanlageprodukte dar.



17. Umwandlung der Token bei Protokollwechsel

17.1. Die SHYN-Token beruhen auf dem ERC-20-Standard. Die Shiny GmbH behält sich das Recht vor, die SHYN-Token auf ein anderes Protokoll zu überführen, sofern dies für den Betrieb der Shiny-Plattform erforderlich ist. Dies steht im Ermessen der Shiny GmbH.

17.2. Im Fall eines Protokollwechsels besteht die Möglichkeit, dass es für die Token, die sich in der alten Umgebung befinden, keine Unterstützung mehr gibt. Hiervon ausgenommen ist die Unterstützung beim Überführungsprozess.

17.3. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er die SHYN-Token, die er während des Tokenkaufs erwirbt, bei Eintreten des unter Ziffer 17.1. geregelten Falls in andere Token umwandeln muss, damit er diese weiterhin auf der Shiny-Plattform einsetzen kann.



18. Abtretungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des Kunden gegen die Shiny GmbH aus dem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen,
- sofern es sich nicht um einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen die Shiny GmbH handelt, oder
- im Fall eines anderen Rechts, das der Käufer gegen die die Shiny GmbH hat, wenn der Shiny GmbH ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss zu steht, welches die berechtigte Belange des Käufers überwiegt.



19. Elektronische Kommunikation, Kommunikationssprache

19.1. Die Kommunikation zwischen der Shiny GmbH und dem Käufer erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg (z.B. über E-Mail), es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.

19.2. Während der Laufzeit des Vertrags kann der Käufer mit der Shiny GmbH in deutscher oder englischer Sprache kommunizieren.



20. Änderung der AGB

20.1. Die Shiny GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die Risikohinweise in Anlage 1 jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern
- dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderer gleichwertiger Gründe, erforderlich ist und den Käufer nicht unangemessen benachteiligt und
- durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von der Shiny GmbH geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.

20.2. Über derartige Änderungen wird die Shiny GmbH den Käufer rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen, mindestens jedoch zwei (2) Monate vorher. Der Käufer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Käufers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Shiny GmbH in ihrem Angebot besonders hinweisen.

20.3. Lehnt der Käufer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu kündigen:
- der Käufer mit sofortiger Wirkung, d.h. ohne Einhaltung einer Frist;
- die Shiny GmbH unter Beachtung einer angemessenen Frist.
Auf diese Möglichkeiten wird die Shiny GmbH den Käufer in ihrem Angebot gesondert hinweisen.



21. Anwendbares Recht und Gerichtstand

21.1. Die Vertragsanbahnung und das Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Käufer ein Verbraucher und hat er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als in Deutschland, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Dies gilt hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen.

21.2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Shiny GmbH, Lahr.



22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln dieser AGB. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung wird durch eine gültige bzw. durchsetzbare Regelung ersetzt, die dem Willen beider Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke in diesen AGB.





Widerrufsbelehrung für Verbraucher


Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert wird.


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie den Token erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Shiny GmbH,
Vogesenstr. 31,
77933 Lahr,
Tel.: +49 175 2685049
E-Mail: support@shinygermany.io
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. „Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.“ Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir den Token wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie den Token zurückübertragen haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben den Token unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an […] zurückübertragen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Transaktion für die Rückübertragung des Token vor Ablauf der Frist von 14 Tagen durchgeführt haben. Sie tragen die unmittelbaren Transaktionskosten für die Rückübertragung des Token an uns.



Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie dieses Formular aus, und senden Sie es zurück) an
Shiny GmbH
Vogesenstr. 31
77933 Lahr
E-Mail: support@shinygermany.io
Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
Anzahl SHYN-Token ____________________
bestellt am ____________________
erhalten am ____________________


___________________________________________________________________________
Name der/des Verbraucher(s)



___________________________________________________________________________
Anschrift der/des Verbraucher(s)


________________
Ort


________________
Datum


_______________________
Unterschrift der/des Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Anlage 1


Risikohinweise


BITTE LESEN SIE SICH DIESE WICHTIGEN RISIKOHINWEISE SORGFÄLTIG UND AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE AM SHYN-TOKEN INITIAL COIN OFFERING (ICO) TEILNEHMEN. WENN SIE FRAGEN ZU DEM ICO, DEN SHYN-TOKEN, DEM GESCHÄFTSMODELL DER SHINY GMBH ODER ZU ANDEREN IN DIESEM ZUSAMMENHANG RELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN HABEN, SOLLTEN SIE SICH VON EINEM EXPERTEN BERATEN LASSEN (RECHTSANWALT, STEUERBERATER ETC.). WENN ZWEIFEL ODER UNSICHERHEITEN BESTEHEN, SOLLTEN SIE NICHT AM ICO TEILNEHMEN.


Hohes Risiko bei Teilnahme


Die Teilnahme am SHYN-Token ICO ist mit erheblichen Risiken für die Käufer verbunden. Insbesondere besteht das Risiko eines Totalverlustes, d.h. sämtliche im Rahmen des ICO aufgewendete Geldbeträge können verloren werden. Daher sollte der Käufer im Fall der Teilnahme an dem SHYN-Token-ICO keinen wesentlichen Anteil seines Vermögens für den Kauf von SHYN-Token einsetzen. Vielmehr sollte der Verlust der aufgewendeten Geldbeträge finanziell vom Käufer bewältigt werden können. Es wird dringend davon abgeraten, den Kauf des SHYN-Token über ein Darlehen zu finanzieren. Die Verpflichtungen zur Leistung von Zins und Tilgung bleiben bestehen, selbst wenn der erworbene SHYN-Token wertlos wird. Den Käufern wird ausdrücklich empfohlen, nur an dem ICO teilzunehmen, wenn sie bereits Erfahrungen mit Kryptowährungen sowie der Blockchaintechnologie haben. Auch sollten die Käufer in der Lage sein, sowohl die unternehmerische Tätigkeit der Shiny GmbH als auch den SHYN-Token und dessen Funktionsweise zu verstehen. Sollte ein Käufer nicht über einschlägige Erfahrungen verfügen, begründet dies gleichwohl keine gesteigerten Aufklärungspflichten der Shiny GmbH.


Token ist kein Finanzinstrument und vermittelt keine Eigentums- oder Verwaltungsrechte an der Shiny GmbH


Bei dem SHYN-Token handelt es sich nicht um ein Wertpapier, Kapitalanlageprodukt oder Finanzinstrument. Der SHYN-Token hat lediglich eine Bezahlfunktion auf der Shiny-Plattform. Er vermittelt keine Eigentums- oder Verwaltungsrechte an der Shiny GmbH oder Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Shiny GmbH. Auch ist der Inhaber des Token in keiner Weise am Gewinn oder Verlust oder an der Vermögensentwicklung der Shiny GmbH beteiligt.


Whitepaper ist weder Prospekt noch Angebot


Die Geschäftsführung der Shiny GmbH hat das auf der Webseite der Shiny GmbH zugänglich gemachte Whitepaper nach Gutdünken erstellt und ist dabei keinen Vorgaben gefolgt. Spezifische gesetzliche Anforderungen an den Inhalt eines solchen Whitepapers bestehen nicht. Zudem wurde es von keiner Behörde oder sonstigen offiziellen Stelle geprüft oder freigegeben. Das Whitepaper hat einen beschreibenden Charakter, ist rein informativ und hat keinerlei rechtliche Wirkung. Es soll das Shiny-Projekt verständlich erläutern und seine Besonderheiten und Vorteile darlegen. Dementsprechend stellt das Whitepaper auch keinen Wertpapier- und Vermögensanlagenprospekt dar. Genauso wenig ist in dem Whitepaper ein Angebot für Wertpapiere, Kapitalanlageprodukte oder sonstige Finanzinstrumente zu sehen.


Zukunftsgerichtete Aussagen sind unverbindlich


Die in dem Whitepaper dargestellten Kalkulationen beruhen auf Prognosen über die künftige Entwicklung. Sie können nicht zugesichert werden. Vielmehr trägt der Käufer das Risiko von abweichenden Entwicklungen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit Unsicherheiten und Risiken verbunden. Sie basieren im Wesentlichen auf den Einschätzungen der Geschäftsführung der Shiny GmbH über die künftige Entwicklung. Zudem können sie Wahrnehmungs- oder Beurteilungsfehler beinhalten und sich als unzutreffend erweisen. Auch ist nicht auszuschließen, dass Ereignisse oder Entwicklungen, die in den Prognosen nicht berücksichtigt wurden, zu erheblichen Abweichungen vor der prognostizierten Entwicklung führen.


Eigenverantwortliche Risikoprüfung


Ferner ersetzt das Whitepaper keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung. Jeder Käufer sollte daher vor der Teilnahme am ICO in eigener Verantwortlichkeit die damit verbundenen Risiken prüfen und sich bei Bedarf von einem Experten beraten lassen. Dies wird insbesondere im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Folgen eines Kaufs von SHYN-Token empfohlen.
Die Shiny GmbH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für wirtschaftliche Bestrebungen, die mit dem Kauf von SHYN-Token verfolgt werden.


Hinweis zur Regulierung


Die Shiny GmbH vertritt den Standpunkt, dass sowohl die Ausgabe der SHYN-Token durch sie als auch der Kauf und die Bezahlung von Leistungen auf der Shiny Plattform mit dem SHYN-Token keiner spezifischen Regulierung unterliegen. Da die rechtliche Einordnung von Token, Blockchaintechnologie, Kryptowährungen, Smart Contracts sowie deren Anwendungen noch nicht geklärt ist, befinden sich auch die regulatorischen Rahmenbedingungen in der Schwebe. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen, Gesetzesänderungen oder behördlichen Maßnahmen der Einsatz von Kryptowährungen ganz oder teilweise verboten oder nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gestattet sein wird. Eine derartige Entwicklung hätte erhebliche negative Folgen auf die Unternehmensaktivität der Shiny GmbH, nicht nur könnte der SHYN-Token seinen Nutzen verlieren, im schlimmsten Fall würde die Insolvenz der Shiny GmbH drohen.


Kein Umtauschrecht des Käufers, Käufer trägt Verwendungsrisiko


Eine Rückzahlung des Kaufpreises gleich in welcher Form seitens der Shiny GmbH ist ausgeschlossen. Der Käufer trägt das Risiko, dass er den erworbenen SHYN-Token nach seiner Vorstellung weiterverwenden kann. Er kann nicht einwenden, dass er den SHYN-Token nicht oder nur zu einem anderen Preis weiterverkaufen kann als er geplant hat. Auch kann sich der Käufer nicht darauf berufen, der Verwendungszweck sei entfallen. Die Shiny GmbH plant nicht, den SHYN-Token auf einem Handelsplatz listen zu lassen. Demensprechend gibt es keine Möglichkeit, den SHYN-Token in andere Kryptowährungen oder Fiatwährungen (also gesetzliche nationale Zahlungsmittel wie Euro) umzutauschen. Der Nutzen des SHYN-Token beschränkt sich ausschließlich auf seinen Einsatz auf der Shiny Plattform, sodass er außerhalb dieser Plattform keinen Wert für den Käufer hat. Unabhängig davon kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Wert des SHYN-Token durch die Wertentwicklung anderer Kryptowährungen (z.B. BTC oder ETH) verändert. Eine solche Wertentwicklung kann losgelöst von der geschäftlichen Fortentwicklung der Shiny GmbH auftreten. Zudem muss der Käufer berücksichtigen, dass ein Handel erworbener SHYN-Token voraussichtlich mit Kosten verbunden ist, die der Käufer zusätzlich aufbringen muss und die die Werthaltigkeit erworbener bzw. gehandelter SHYN-Token weiter belastet.


Mit der Unternehmensaktivität der Shiny GmbH verbundene Risiken


Besonders als junges Unternehmen ist die Shiny GmbH hinsichtlich ihrer Unternehmensaktivitäten Risiken ausgesetzt. Beispielsweise besteht in Bezug auf die geplante Shiny-Plattform das Risiko, dass sich ihre Entwicklung zeitlich in großem Ausmaß verzögert oder sich als unmöglich erweist. Zudem ist das Risiko anzuerkennen, dass es der Shiny GmbH möglicherweise nicht gelingt, ihre Plattform im Verkehr durchzusetzen und erfolgreich zu vermarkten. Auch muss damit gerechnet werden, dass die Entwicklung von Konkurrenzprodukten, technische Fortentwicklungen oder gesetzliche bzw. behördliche Maßnahmen zur Regulierung die unternehmerische Tätigkeit der Shiny GmbH in Zukunft nachteilig beeinflussen können. Eine derartige Entwicklung hätte erhebliche negative Folgen auf die unternehmerische Tätigkeit der Shiny GmbH, nicht nur könnte der SHYN-Token seinen Nutzen und damit seinen Wert verlieren, im schlimmsten Fall würde die Insolvenz der Shiny GmbH drohen.


Folgen bei nicht ausreichender Finanzierung der Shiny GmbH


Aufgrund ihrer Stellung als junges Unternehmen auf dem Markt, hat die Shiny GmbH Finanzierungsbedarf. Ihr Fortkommen ist davon abhängig, dass sie eine hinreichende Finanzierung erhält. Ausgangspunkt ihrer Finanzierung sind die Einnahmen aus der Ausgabe der SHYN-Token. Sollte der SHYN-Token-ICO nicht ausreichend Mittel zur Finanzierung einbringen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Shiny GmbH ihren Geschäftsbetrieb nicht wie geplant aufnehmen kann und Insolvenz anmelden muss. Dies hätte auch negative Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des SHYN-Token. Gelingt es der Shiny GmbH nicht, die von ihr avisierte Plattform auf dem Markt zu etablieren, ist der SHYN-Token für den Käufer wertlos.


Abhängigkeit von funktionierender IT-Infrastruktur


Sowohl der Betrieb der Plattform als auch die Nutzbarkeit der SHYN-Token sind in technischer Hinsicht davon abhängig, dass eine funktionierende IT-Infrastruktur vorhanden ist und auf diese zugriffen werden kann. Dies gilt einerseits für die Shiny GmbH und deren Partner in ihrer Rolle als Betreiber der Plattform, andererseits aber auch für die Nutzer derselben. Sollte die nötige IT-Infrastruktur nicht durchgehend verfügbar sein, beispielweise wegen technischen Störungen, würde dies die Funktionalität der Shiny-Plattform nachhaltig beeinträchtigen. Im Fall einer nicht hinreichenden Funktionalität der Plattform hätte dies insbesondere Auswirkungen auf die Abwicklungsgeschwindigkeit von Transaktionen mit dem SHYN-Token und damit auf dessen Nutzbarkeit. Bei einer dauerhaften oder nicht behebbaren Störung könnte dies bis zu einer Nutz- und damit Wertlosigkeit des SHYN-Token führen.


Weitere technikbezogene Risiken


Wegen der Abhängigkeit von einer funktionierenden IT-Infrastruktur ist der SHYN-Token auch weiteren zahlreichen technischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Programmier- und Systemfehler, Datenverlust, Hackerangriffe oder Hardwareausfälle. Es ist der Shiny GmbH unmöglich, diese Risiken auszuschließen. Auch diese technischen Risiken können im schlimmsten Fall die Nutzbarkeit des SHYN-Token ausschließen und damit seine Wertlosigkeit herbeiführen.


Verwaltungsrisiko der SHYN-Token


Die erworbenen SHYN-Token sind eigenverantwortlich von den Käufern auf Speichermedien zu verwalten. Jedoch birgt auch diese Verwaltung Risiken, wie beispielweise den Verlust von Zugangsdaten oder Diebstahl verkörperter Speichermedien. Kann der Zugang zu den erworbenen SHYN-Token nicht wiederhergestellt werden, besteht die Gefahr des dauerhaften Verlusts dieser Token.


Steuerliche Risiken


Nicht nur in Bezug auf rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen besteht Klärungsbedarf. Auch die steuerliche Einordung von Transaktionen mit Kryptowährungen konnte bisher nicht geklärt werden, was sowohl für die Käufer als auch die Shiny GmbH Unsicherheiten mit sich bringt. Daher besteht das Risiko, dass die Transaktionen im Zusammenhang mit dem SHYN-Token sowohl bei Käufern als auch der Shiny GmbH steuerliche Belastungen nach sich ziehen können, die das Geschäftsmodell der Shiny GmbH oder die Werthaltigkeit erworbener SHYN-Token nachhaltig beeinträchtigen können.


Wechselwirkung und Kumulation von Risiken


Jedes der dargestellten Risiken kann schon für sich allein nachhaltige negative Auswirkungen auf die Nutzbarkeit und Werthaltigkeit der SHYN-Token haben. Zudem können mehrere Risiken gleichzeitig eintreten und/oder sich wechselseitig auslösen oder verstärken. Sowohl die Verwirklichung einzelner als auch die Verwirklichung mehrerer Risiken kann zur vollständigen Nutz- oder Wertlosigkeit der SHYN-Token führen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den SHYN-Token Initial Coin Offering(ICO) der Shiny GmbH

Präambel

Die Shiny GmbH, Vogesenstr. 31, 77933 Lahr, vertreten durch den Geschäftsführer George Patrick Schill, geführt beim Amtsgericht Freiburg unter der Handelsregisternummer HRB 726256, beabsichtigt, eine selbst entwickelte, dezentrale webbasierte und mobile Social–Media-Plattform-App namens Shiny zu betreiben, die auf der Blockchaintechnologie (bzw. Distributed Ledger Technology, DLT) basiert. Shiny ist als eine digitale Umgebung ausgestaltet, die es den Nutzern ermöglicht, unmittelbar, d.h. ohne Einschaltung von Intermediären, auf der Plattform miteinander in Kontakt zu treten und Inhalte zum Abruf bereitzustellen oder diese abzurufen. Zu diesem Zweck ermöglicht, die Plattform den digitalen Vertragsschluss der Nutzer untereinander und die Anwendung von Belohnungssystemen und spieltypischen Elementen, sog. „Gamification“.
Finanziert werden die Entwicklung und Bewerbung der Plattform durch die Erlöse aus dieser Emission. Eine weitere Ausgabe „Neuer SHYN-Token“ ist nicht geplant. Die Anzahl der auszugebenden SHYN-Token ist auf 145.300.000 begrenzt. Hiervon werden 101,7 Mio. (70 Prozent) in drei Tranchen im Tausch gegen Bitcoin (BTC) oder Ether (ETH) öffentlich angeboten. Nicht platzierte Token werden vernichtet. Die Shiny GmbH ist nicht verpflichtet, einen ausgegebenen SHYN-Token nach der Emission zurückzunehmen bzw. gegen Fiatwährung oder einen Kryptowert umzutauschen.
Für die Kapitalüberlassung werden weder Zinsen noch ein anderer Barausgleich gewährt. Der SHYN-Token ermöglicht die Bezahlung der auf der Plattform angebotenen Dienste. Insoweit ist der SHYN-Token übertragbar und handelbar.
Ergänzende und weitere Informationen zur Shiny-Plattform, ihren Funktionen und dem ICO sind dem auf der Webseite der Shiny GmbH abrufbaren Whitepaper zu entnehmen.
Die Shiny GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kauf des SHYN-Token mit erheblichen Risiken verbunden ist, welche ausführlich in den Risikohinweisen in Anlage 1 dieser AGB beschrieben sind und für welche die Shiny GmbH weder Sicherheit geben kann noch für diese Risiken eintritt. Sie werden eindringlich dazu angehalten, sich vor dem Kauf des SHYN-Token – unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation und Risikobereitschaft – über Kryptowerte und über die damit verbundenen Risiken zu informieren und sich kritisch damit auseinanderzusetzen.

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Diese AGB gelten für den Verkauf des SHYN-Token anlässlich des ICO zwischen
- der Shiny GmbH mit Geschäftssitz in Deutschland, 77933 Lahr, Vogesenstr. 31, eingetragen im Handelsregister Freiburg i. Br. unter HRB 726256, vertretungsberechtigter Geschäftsführer Herr George Patrick Schill und
- jeder juristischen oder natürlichen Person als dem potenziellen Käufer des SHYN-Token, sofern diese die in diesen AGB festgelegten Voraussetzungen erfüllt und der Geltung dieser AGB zugestimmt hat. Als Zustimmung gilt das Anklicken des Buttons „Hiermit stimme ich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den SHYN-Token ICO zu.“

1.2. Andere AGB, die hiervon abweichen, insbesondere solche des Käufers werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

1.3. Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen der Shiny GmbH und den Käufern dieses ICO. Sie regeln nicht die Nutzung der Shiny Plattform, welche durch die Shiny-Nutzungsbedingungen geregelt wird.



2. Funktion des SHYN-Token, kein Rechtserwerb

2.1. Der SHYN-Token kann zur Zahlung der auf der Plattform angebotenen Dienste eingesetzt werden und hat damit die Funktion eines Zahlungsmittels, die durch eine Annahmeverpflichtung der Nutzer der Plattform unterstützt wird. Die Nutzung des SHYN-Token als Payment-Token innerhalb der Plattform setzt jedoch seine Verwahrung in der Wallet auf der Shiny-Plattform voraus.

2.2. Mit dem Kauf des SHYN-Token ist dagegen kein Erwerb von anderweitigen Rechten verbunden. Insbesondere, aber nicht abschließend, erhält der Käufer durch den Erwerb von SHYN-Token keinerlei Rechte oder Anteile an der Shiny GmbH oder an den mit ihr verbundenen Unternehmen.



3. Anzahl und Preis der SHYN-Token

3.1. Es wird nur eine einzige SHYN-Token-Emission geben. Die Anzahl der auszugebenden SHYN-Token ist insgesamt auf 145.300.000 SHYN-Token begrenzt. Hiervon werden 101,7 Mio. (70 Prozent) in drei Tranchen im Tausch gegen BTC oder ETH öffentlich angeboten. Nicht platzierte Token werden vernichtet.

3.2. Der Preis beträgt 0,30 USD pro SHYN-Token und ist exklusive etwaiger Transaktionsgebühren, Steuern oder Abgaben zu verstehen. Der Kaufpreis ist in BTC oder ETH zu zahlen.

3.3. Der Tokenverkauf wird in drei Phasen durchgeführt:
- Phase 1: Der Private Sale wird vom 16.09.2022 bis 16.02.2023 stattfinden. In dieser Phase können 20.000.000 SHYN-Token erworben werden und es wird ein Rabatt i.H.v. ca. 66 Prozent gewährt. Der Preis beträgt 0,102 USD pro SHYN-Token. Die maximale Menge an Geld, die mittels des ICO in dieser Phase eingesammelt werden kann („Hard Cap“), beträgt damit 2.040.000 USD.
- Phase 2: Der Pre-sale wird vom 17.02.2023 bis zum 17.05.2023 durchgeführt. In dieser Phase wird ein Rabatt i.H.v. 33 Prozent gewährt, so dass 15.000.000 SHYN-Token zu einem Preis von 0,201 USD pro SHYN-Token erworben werden können. Das Hard Cap beträgt in dieser Phase 3.015.000 USD.
- Phase 3: Der Main Sale findet vom 18.05.2023 bis zum 29.11.2024 statt. In dieser Phase stehen 66.710.000 SHYN-Token zum Preis von 0,30 USD pro SHYN-Token zum Kauf zur Verfügung. Ein Rabatt wird in dieser Phase nicht gewährt. Das Hard Cap beträgt 20.013.000 USD.

3.4. Der Preis ist sofort zur Zahlung fällig und unverzüglich an die Shiny GmbH zu zahlen.

3.5. Bei den vorbenannten Preisen handelt es sich jeweils um einen Nettobetrag, der keinerlei Steuern enthält.



4. Technische Ausstattung für die Teilnahme am ICO, Richtlinienvorbehalt

4.1. Jeder Käufer benötigt als Tauschwährung BTC oder ETH, die er in einem eigenen Wallet außerhalb der Shiny-Plattform hält.

4.2. Die Shiny GmbH behält sich das Recht vor, weitere Richtlinien für bestimmte Wallet-Anforderungen vorzuschreiben.



5. Persönliche Teilnahmevoraussetzungen

5.1. An dem ICO können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen teilnehmen.

5.2. Natürliche Personen können an dem ICO teilnehmen, sofern sie
- (erstens) europäische Staatsbürger sind, weil sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben, und
- (zweitens) ihren ständigen Wohnsitz oder Steuerwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland unterhalten und
- (drittens) mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und geschäftsfähig sind.

5.3. Erwirbt der Käufer den SHYN-Token für eine juristische Person, so muss er hierfür ordnungsgemäß ermächtigt worden sein.



6. Mitwirkungspflicht des Käufers

6.1. Die Shiny GmbH kann nach ihrem Ermessen von dem Käufer alle notwendigen Informationen und Nachweise verlangen, um sicherzustellen, dass die vorliegenden AGB eingehalten werden und um geltende Gesetze oder Vorschriften im Zusammenhang mit der Emission und dem Verkauf des SHYN-Token zu erfüllen oder sie nicht zu verletzen. Der Käufer ist zur Erbringung der Nachweise und Erteilung der Informationen auf Nachfrage umgehend verpflichtet.

6.2. Der Käufer hat die von der Shiny GmbH erhobenen Daten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Um SHYN-Token erwerben zu können, muss der Käufer sich vorher auf der Shiny-Plattform registrieren. Er hat die im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich weitere Informationspflichten aus dem Geldwäschegesetz ergeben, ist der Käufer zu ihrer Erteilung verpflichtet.

6.3. Diese vorgenannten Informationspflichten gelten auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Berechtigten.



7. Ausschluss von der Teilnahme

Hat ein Käufer falsche Angaben zu seiner Person gemacht oder war die Registrierung nicht erfolgreich, kann die Shiny GmbH den Käufer von der Teilnahme am ICO ausschließen. In diesem Fall werden etwaige wechselseitige Leistungen rückabgewickelt. Der Käufer hat die Kosten der Rückabwicklung in voller Höhe zu tragen.



8. Vertragspartner und Vertragsschluss

8.1. Der Kaufvertrag kommt zustande zwischen
- der Shiny GmbH mit Geschäftssitz in Deutschland, 77933 Lahr, Vogesenstr. 31, eingetragen im Handelsregister Freiburg i. Br. unter HRB 726256, vertretungsberechtigter Geschäftsführer Herr George Patrick Schill, und
- dem Käufer, dies ist jede juristische oder natürliche Person als Käufer des ICO, sofern diese die in diesen AGB festgelegten Voraussetzungen erfüllt und der Geltung dieser AGB nach dessen Ziffer 1.1 zugestimmt hat.

8.2. Weder die Beschreibung des ICO in diesen AGB noch auf der Webseite der Shiny GmbH oder in dem auf der Webseite zur Verfügung gestellten Whitepaper stellen ein rechtlich bindendes Angebot der Shiny GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Beschreibung des ICO ist lediglich eine Aufforderung an den Käufer seinerseits ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags abzugeben.

8.3. Der Käufer kann ein verbindliches Angebot nur dann abgeben, nachdem er sich bei der Shiny GmbH vollständig registriert hat und die Voraussetzungen der Ziffer 5 dieser AGB erfüllt und nicht dem in Ziffer 13.5. und 13.6. dieser AGB beschriebenen, von der Teilnahme ausgeschlossenen Personenkreis angehört und er zuvor der Geltung der AGB zugestimmt hat.

8.4. Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot durch seine Bestellung ab. Dies setzt voraus, dass er, nachdem er zuvor auf dem elektronischen Bestellformular die gewünschte Zahl an SHYN-Token und ggfs. seine Ethereum-basierte Wallet außerhalb der Shiny Plattform als Transferwallet eingetragen hat, den Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Käufer Gelegenheit, die im Bestellformular gemachten Angaben in einem Bestätigungsfenster zu überprüfen und zu korrigieren.

8.5. Die auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung des Käufers kann nicht rückgängig gemacht werden, mit der Folge, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrags und eine Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises nicht stattfinden kann, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch zwingende gesetzliche Regelungen vorgeschrieben oder durch diese AGB zugelassen.

8.6. Ist der Käufer ein Verbraucher steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Für das Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen in der Widerrufsbelehrung für Verbraucher wiedergegeben sind. Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

8.7. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die Shiny GmbH das Angebot des Käufers annimmt. Dies geschieht durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, die den wesentlichen Vertragsinhalt auf einem dauerhaften Datenträger wiedergibt.

8.8. Die Shiny GmbH kann sich vorbehalten, Kaufanfragen von SHYN-Token jederzeit nach eigenem Ermessen abzulehnen und bezogen auf die auszugebende Anzahl pro Käufer zu begrenzen. Weiterhin kann die Shiny GmbH den Tokenverkauf nach eigenem Ermessen aussetzen. Ablehnungs- und Aussetzungsgründe können insbesondere
- der Verdacht, dass der Käufer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen der Ziffer 5 dieser AGB nicht erfüllt oder seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 6 nicht ordnungsgemäß nachkommt oder nachgekommen ist oder zu dem in Ziffer 13.5. und 13.6. dieser AGB genannten und von der Teilnahme ausgeschlossenen Personenkreis gehört,
- der Verdacht auf systematischen Betrug beim Kauf von SHYN-Token oder
- eine zu hohe Auslastung der IT-Systeme der Shiny GmbH oder des von ihr beauftragten externen Dienstleisters
sein.



9. Vertragstextspeicherung und Vertragssprache

9.1. Die Shiny GmbH speichert den Vertragstext und sendet diesen nach Vertragsschluss per E-Mail an den Käufer. Darüber hinaus werden die Vertragsdaten nach Vertragsschluss zwei Jahre von ihr gespeichert und lassen sich über das Nutzerkonto des Käufers auf der Plattform aufrufen.

9.2. Die für den Vertragsschluss maßgebliche Sprache ist die deutsche Sprache. Sofern eine englische Übersetzung der AGB zur Verfügung steht, dient diese lediglich der Information. Bei Unklarheiten oder Abweichungen ist allein die deutschsprachige Version maßgeblich.



10. Transfer der SHYN-Token

10.1. Der Tokentransfer setzt voraus, dass der Käufer den Kaufpreis in der Tauschwährung BTC oder ETH an die Wallet der Shiny GmbH übertragen hat.

10.2. Im Anschluss transferiert die Shiny GmbH die von dem Käufer im Bestellformular angegebene Zahl an SHYN-Token an die Wallet des Käufers
- auf der Shiny Plattform oder
- auf eine Ethereum-basierte Wallet des Käufers außerhalb der Shiny Plattform, sofern der Käufer ausdrücklich im Bestellformular den Transfer auf diese Wallet verlangt hat, nachdem ihm der Hinweis gegeben wurde, dass die Nutzung des SHYN-Token als Payment-Token innerhalb der Shiny-Plattform die Verwahrung auf der Plattform-eigenen Wallet voraussetzt.

10.3. Die Shiny GmbH ist berechtigt, die Übertragung des SHYN-Token solange und soweit zurückzuhalten oder einzustellen, bis der Käufer die nach Ziffer 6 angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat und sichergestellt ist, dass durch den Verkauf des SHYN-Token kein Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften stattfindet.

10.4. Der Transfer ist rückabzuwickeln, sofern sich nach dem Transfer der SHYN-Token herausstellt, dass der Käufer die persönlichen Teilnahmevoraussetzungen der Ziffer 5 dieser AGB nicht erfüllt oder zu dem in Ziffer 13.5. und 13.6. dieser AGB genannten und von der Teilnahme ausgeschlossenen Personenkreis gehört oder dass der Käufer beim Kauf von SHYN-Token systematisch betrogen hat sowie in allen vergleichbaren Fällen. In diesem Fall erstattet die Shiny GmbH dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich, nachdem der Käufer die erworbenen SHYN-Token an die Shiny GmbH zurückübertagen hat. Sämtliche Transaktionsgebühren, die im Zusammenhang mit dieser Erstattung stehen, sind vom Käufer zu tragen.



11. Verantwortlichkeit des Käufers für Speichermedium und Zugangsdaten

Der Käufer ist allein für die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen verantwortlich, um das von ihm zur Verwaltung seiner erworbenen Token eingesetzte Speichermedium (Wallet, Tresors etc.) zu sichern. Dies gilt auch für die Zugangsdaten die den Zugriff auf das Speichermedium ermöglich, insbesondere den privaten Schlüssel. Bei Verlust dieser Zugangsdaten besteht keine Gewähr, dass der Zugriff auf die erworbenen Token wieder eingeräumt werden kann. Der Käufer hat daher die Kosten oder sonstige Ausgaben zu tragen, die ihm im Zusammenhang mit den Verlust der Zugangsdaten entstehen.



12. Steuern

12.1. Ob und welche Steuern auf den Erwerb von SHYN-Token anfallen, hat der Käufer selbst zu ermitteln. Falls erforderlich, ist der Käufer verpflichtet, die zutreffenden Steuern an die zuständigen Steuerbehörden zu melden und an diese zu überweisen.

12.2. Die Shiny GmbH ist nicht dafür verantwortlich, Steuern, die sich aus dem Verkauf der SHYN-Token ergeben, zu melden oder einzubehalten. Sollte der Einbehalt von Steuern gesetzlich vorgeschrieben sein, fallen diese Steuern neben dem Kauf des SHYN-Token zusätzlich an und werden neben dem Nettoverkaufspreis der SHYN-Token als gesetzliche Steuern ausgewiesen. Für den Anfall zusätzlicher Steuern übernimmt die Shiny GmbH keine Gewähr.



13. Erklärungen und Zusicherungen des Käufers

Mit dem Kauf der SHYN-Token erklärt und sichert der Käufer zugleich Folgendes zu:
13.1. Der Käufer erklärt, dass er diese AGB sowie die Risikohinweise gemäß Anlage 1 dieser AGB zur Kenntnis genommen hat. Er erkennt die Risiken im Zusammenhang mit dem Kauf, dem Besitz und der Nutzung der SHYN-Token, wie sie im Anlage 1 beschrieben und erläutert sind, ausdrücklich an und geht sie bewusst ein.

13.2. Der Käufer erklärt über das notwendige Wissen für den Kauf, den Besitz und die Nutzung von Token zu verfügen, um diese AGB zu verstehen und die damit verbundenen Risiken für ihn und deren Tragweite nachvollziehen zu können. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht abschließend, technische, finanzielle und geschäftliche Kenntnisse in Bezug auf Erwerb, Besitz und Nutzung von Token, inklusive kryptografischer Token, und deren Speichermedien sowie die Funktionsweise der Blockchaintechnologie. Die Shiny GmbH prüft nicht, ob der Kauf des SHYN-Token für den Käufer angemessen ist, insbesondere den Kenntnissen und Erfahrungen des Käufers entspricht.

13.3. Der Käufer sichert zu, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass der SHYN-Token lediglich und ausschließlich auf der Shiny-Plattform und zu Bezahlzwecken genutzt werden kann. Er erkennt an, dass der SHYN-Token kein Kapitalanlageprodukt darstellt.

13.4. Der Käufer versichert mit dem Kauf des SHYN-Token, dass er alle in seinem Land geltenden Steuerpflichten erfüllt, die sich aus diesem Kauf und der Nutzung des SHYN-Token ergeben.

13.5. Der Käufer sichert weiter zu, dass er die in Ziffer 5 genannten persönlichen Teilnahmevoraussetzungen aufweist und
- er weder eine politisch exponierte Person ist noch einer solchen nahesteht und
- er nicht Bürger oder ständiger Einwohner folgender Staaten ist: Afghanistan, Barbados, Burkina Faso, Haiti, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kaimaninseln, Kambodscha, Mali, Malta, Marokko, Myanmar, Nordkorea, Nicaragua, Pakistan, Panama, Philippinen, Russische Föderation, Senegal, Simbabwe, Südsudan, Syrien, Trinidad und Tobago, Türkei, Uganda, Vanuatu, Vereinigte Staaten von Amerika oder Volksrepublik China, und
- er nicht Bürger oder ständiger Einwohner eines Staates ist, in dem der Erwerb, die Annahme, der Besitz oder die Nutzung von Token, zu denen auch der SHYN-Token gehört, oder mit diesem Token in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen in irgendeiner Form, insbesondere gesetzlich oder behördlich, verboten sind.

13.6. Erwirbt der Käufer den SHYN-Token im Namen einer juristischen Person, sichert er zu, dass
- er nicht für eine juristische Person handelt, die ihren ständigen Geschäftssitz in den unter Ziffer 13.5. dieser AGB genannten Staaten hat, die eine Teilnahme ausschließen, und
- von dieser juristischen Person ordnungsgemäß ermächtigt wurde, in ihrem Namen zu handeln und die ihn insoweit betreffenden Vorgaben, rechtlicher wie organisatorischer Natur, eingehalten hat.

13.7. Der Käufer sichert zu, dass die Informationen, die er der Shiny GmbH zur Verfügung gestellt hat, der Wahrheit entsprechen sowie richtig und vollständig sind.

13.8. Der Käufer erklärt, dass er den SHYN-Token nicht für oder im Zusammenhang mit Straftaten, insbesondere Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, einsetzt.



14. Haftungsbeschränkung

14.1. Die Shiny GmbH haftet dem Käufer gegenüber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 14.3 ausgeschlossen.

14.2. In sonstigen Fällen haftet die Shiny GmbH – soweit unter 14.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Shiny GmbH – vorbehaltlich der Regelung in 14.3. – ausgeschlossen.

14.3. Die Haftung der Shiny GmbH für Personenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten weiterhin nicht im Fall von Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder sonstiger verschuldensunabhängiger Haftung.

14.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Shiny GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.



15. Gewährleistung

15.1. Die Shiny GmbH haftet für Mängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

15.2. Das von der Shiny GmbH auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellte Whitepaper ist keine Beschaffenheitsvereinbarung.

15.3. Die SHYN-Token werden auf der jeweiligen Blockchain genutzt und unterliegen daher dort geltenden Regelungen. Die Shiny GmbH kann die Technologie der Blockchain weder beeinflussen noch die darauf stattfinden Prozesse kontrollieren. Sie haftet daher insbesondere nicht für den Verlust der jeweiligen Funktionalität bzw. der Anwendbarkeit der SHYN-Token aufgrund von Veränderungen, vor allem technischer Art, oder der Auflösung der jeweiligen Blockchain.

15.4. Die außerhalb der Shiny-Plattform stehende Wallet des Käufers und die damit verbundenen Dienste eines fremden Drittanbieters fallen umfassend und ausschließlich in den Verantwortungsbereich dieses Drittanbieters, welcher dem Käufer die Wallet zur Verfügung stellt.



16. Keine Anlageberatung, kein Prospekt

16.1. Die Shiny GmbH gibt keine persönlichen Empfehlungen zum Kauf der SHYN-Token an den Käufer ab. Insbesondere erbringt die Shiny GmbH gegenüber dem Käufer keine Anlageberatung. Soweit die Shiny GmbH Informationen über den SHYN-Token zur Verfügung stellt, sind diese lediglich allgemeiner Natur und keine individuellen Hinweise.

16.2. Auch das von der Shiny GmbH auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellte Whitepaper dient lediglich der Information. Es stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot für Kapitalanlageprodukte dar.



17. Umwandlung der Token bei Protokollwechsel

17.1. Die SHYN-Token beruhen auf dem ERC-20-Standard. Die Shiny GmbH behält sich das Recht vor, die SHYN-Token auf ein anderes Protokoll zu überführen, sofern dies für den Betrieb der Shiny-Plattform erforderlich ist. Dies steht im Ermessen der Shiny GmbH.

17.2. Im Fall eines Protokollwechsels besteht die Möglichkeit, dass es für die Token, die sich in der alten Umgebung befinden, keine Unterstützung mehr gibt. Hiervon ausgenommen ist die Unterstützung beim Überführungsprozess.

17.3. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er die SHYN-Token, die er während des Tokenkaufs erwirbt, bei Eintreten des unter Ziffer 17.1. geregelten Falls in andere Token umwandeln muss, damit er diese weiterhin auf der Shiny-Plattform einsetzen kann.



18. Abtretungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen des Kunden gegen die Shiny GmbH aus dem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen,
- sofern es sich nicht um einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen die Shiny GmbH handelt, oder
- im Fall eines anderen Rechts, das der Käufer gegen die die Shiny GmbH hat, wenn der Shiny GmbH ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss zu steht, welches die berechtigte Belange des Käufers überwiegt.



19. Elektronische Kommunikation, Kommunikationssprache

19.1. Die Kommunikation zwischen der Shiny GmbH und dem Käufer erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg (z.B. über E-Mail), es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.

19.2. Während der Laufzeit des Vertrags kann der Käufer mit der Shiny GmbH in deutscher oder englischer Sprache kommunizieren.



20. Änderung der AGB

20.1. Die Shiny GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB sowie die Risikohinweise in Anlage 1 jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern, sofern
- dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderer gleichwertiger Gründe, erforderlich ist und den Käufer nicht unangemessen benachteiligt und
- durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von der Shiny GmbH geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.

20.2. Über derartige Änderungen wird die Shiny GmbH den Käufer rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen, mindestens jedoch zwei (2) Monate vorher. Der Käufer kann den Änderungen vor ihrem geplanten Inkrafttreten entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Käufers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Shiny GmbH in ihrem Angebot besonders hinweisen.

20.3. Lehnt der Käufer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu kündigen:
- der Käufer mit sofortiger Wirkung, d.h. ohne Einhaltung einer Frist;
- die Shiny GmbH unter Beachtung einer angemessenen Frist.
Auf diese Möglichkeiten wird die Shiny GmbH den Käufer in ihrem Angebot gesondert hinweisen.



21. Anwendbares Recht und Gerichtstand

21.1. Die Vertragsanbahnung und das Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Käufer ein Verbraucher und hat er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land als in Deutschland, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Dies gilt hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen.

21.2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Shiny GmbH, Lahr.



22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln dieser AGB. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung wird durch eine gültige bzw. durchsetzbare Regelung ersetzt, die dem Willen beider Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke in diesen AGB.





Widerrufsbelehrung für Verbraucher


Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert wird.


Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie den Token erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Shiny GmbH,
Vogesenstr. 31,
77933 Lahr,
Tel.: +49 175 2685049
E-Mail: support@shinygermany.io
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. „Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.“ Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir den Token wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie den Token zurückübertragen haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben den Token unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an […] zurückübertragen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Transaktion für die Rückübertragung des Token vor Ablauf der Frist von 14 Tagen durchgeführt haben. Sie tragen die unmittelbaren Transaktionskosten für die Rückübertragung des Token an uns.



Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie dieses Formular aus, und senden Sie es zurück) an
Shiny GmbH
Vogesenstr. 31
77933 Lahr
E-Mail: support@shinygermany.io
Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
Anzahl SHYN-Token ____________________
bestellt am ____________________
erhalten am ____________________


___________________________________________________________________________
Name der/des Verbraucher(s)



___________________________________________________________________________
Anschrift der/des Verbraucher(s)


________________
Ort


________________
Datum


_______________________
Unterschrift der/des Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)


Anlage 1


Risikohinweise


BITTE LESEN SIE SICH DIESE WICHTIGEN RISIKOHINWEISE SORGFÄLTIG UND AUFMERKSAM DURCH, BEVOR SIE AM SHYN-TOKEN INITIAL COIN OFFERING (ICO) TEILNEHMEN. WENN SIE FRAGEN ZU DEM ICO, DEN SHYN-TOKEN, DEM GESCHÄFTSMODELL DER SHINY GMBH ODER ZU ANDEREN IN DIESEM ZUSAMMENHANG RELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN HABEN, SOLLTEN SIE SICH VON EINEM EXPERTEN BERATEN LASSEN (RECHTSANWALT, STEUERBERATER ETC.). WENN ZWEIFEL ODER UNSICHERHEITEN BESTEHEN, SOLLTEN SIE NICHT AM ICO TEILNEHMEN.


Hohes Risiko bei Teilnahme


Die Teilnahme am SHYN-Token ICO ist mit erheblichen Risiken für die Käufer verbunden. Insbesondere besteht das Risiko eines Totalverlustes, d.h. sämtliche im Rahmen des ICO aufgewendete Geldbeträge können verloren werden. Daher sollte der Käufer im Fall der Teilnahme an dem SHYN-Token-ICO keinen wesentlichen Anteil seines Vermögens für den Kauf von SHYN-Token einsetzen. Vielmehr sollte der Verlust der aufgewendeten Geldbeträge finanziell vom Käufer bewältigt werden können. Es wird dringend davon abgeraten, den Kauf des SHYN-Token über ein Darlehen zu finanzieren. Die Verpflichtungen zur Leistung von Zins und Tilgung bleiben bestehen, selbst wenn der erworbene SHYN-Token wertlos wird. Den Käufern wird ausdrücklich empfohlen, nur an dem ICO teilzunehmen, wenn sie bereits Erfahrungen mit Kryptowährungen sowie der Blockchaintechnologie haben. Auch sollten die Käufer in der Lage sein, sowohl die unternehmerische Tätigkeit der Shiny GmbH als auch den SHYN-Token und dessen Funktionsweise zu verstehen. Sollte ein Käufer nicht über einschlägige Erfahrungen verfügen, begründet dies gleichwohl keine gesteigerten Aufklärungspflichten der Shiny GmbH.


Token ist kein Finanzinstrument und vermittelt keine Eigentums- oder Verwaltungsrechte an der Shiny GmbH


Bei dem SHYN-Token handelt es sich nicht um ein Wertpapier, Kapitalanlageprodukt oder Finanzinstrument. Der SHYN-Token hat lediglich eine Bezahlfunktion auf der Shiny-Plattform. Er vermittelt keine Eigentums- oder Verwaltungsrechte an der Shiny GmbH oder Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung der Shiny GmbH. Auch ist der Inhaber des Token in keiner Weise am Gewinn oder Verlust oder an der Vermögensentwicklung der Shiny GmbH beteiligt.


Whitepaper ist weder Prospekt noch Angebot


Die Geschäftsführung der Shiny GmbH hat das auf der Webseite der Shiny GmbH zugänglich gemachte Whitepaper nach Gutdünken erstellt und ist dabei keinen Vorgaben gefolgt. Spezifische gesetzliche Anforderungen an den Inhalt eines solchen Whitepapers bestehen nicht. Zudem wurde es von keiner Behörde oder sonstigen offiziellen Stelle geprüft oder freigegeben. Das Whitepaper hat einen beschreibenden Charakter, ist rein informativ und hat keinerlei rechtliche Wirkung. Es soll das Shiny-Projekt verständlich erläutern und seine Besonderheiten und Vorteile darlegen. Dementsprechend stellt das Whitepaper auch keinen Wertpapier- und Vermögensanlagenprospekt dar. Genauso wenig ist in dem Whitepaper ein Angebot für Wertpapiere, Kapitalanlageprodukte oder sonstige Finanzinstrumente zu sehen.


Zukunftsgerichtete Aussagen sind unverbindlich


Die in dem Whitepaper dargestellten Kalkulationen beruhen auf Prognosen über die künftige Entwicklung. Sie können nicht zugesichert werden. Vielmehr trägt der Käufer das Risiko von abweichenden Entwicklungen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit Unsicherheiten und Risiken verbunden. Sie basieren im Wesentlichen auf den Einschätzungen der Geschäftsführung der Shiny GmbH über die künftige Entwicklung. Zudem können sie Wahrnehmungs- oder Beurteilungsfehler beinhalten und sich als unzutreffend erweisen. Auch ist nicht auszuschließen, dass Ereignisse oder Entwicklungen, die in den Prognosen nicht berücksichtigt wurden, zu erheblichen Abweichungen vor der prognostizierten Entwicklung führen.


Eigenverantwortliche Risikoprüfung


Ferner ersetzt das Whitepaper keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung. Jeder Käufer sollte daher vor der Teilnahme am ICO in eigener Verantwortlichkeit die damit verbundenen Risiken prüfen und sich bei Bedarf von einem Experten beraten lassen. Dies wird insbesondere im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen sowie steuerrechtlichen Folgen eines Kaufs von SHYN-Token empfohlen.
Die Shiny GmbH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für wirtschaftliche Bestrebungen, die mit dem Kauf von SHYN-Token verfolgt werden.


Hinweis zur Regulierung


Die Shiny GmbH vertritt den Standpunkt, dass sowohl die Ausgabe der SHYN-Token durch sie als auch der Kauf und die Bezahlung von Leistungen auf der Shiny Plattform mit dem SHYN-Token keiner spezifischen Regulierung unterliegen. Da die rechtliche Einordnung von Token, Blockchaintechnologie, Kryptowährungen, Smart Contracts sowie deren Anwendungen noch nicht geklärt ist, befinden sich auch die regulatorischen Rahmenbedingungen in der Schwebe. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen, Gesetzesänderungen oder behördlichen Maßnahmen der Einsatz von Kryptowährungen ganz oder teilweise verboten oder nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gestattet sein wird. Eine derartige Entwicklung hätte erhebliche negative Folgen auf die Unternehmensaktivität der Shiny GmbH, nicht nur könnte der SHYN-Token seinen Nutzen verlieren, im schlimmsten Fall würde die Insolvenz der Shiny GmbH drohen.


Kein Umtauschrecht des Käufers, Käufer trägt Verwendungsrisiko


Eine Rückzahlung des Kaufpreises gleich in welcher Form seitens der Shiny GmbH ist ausgeschlossen. Der Käufer trägt das Risiko, dass er den erworbenen SHYN-Token nach seiner Vorstellung weiterverwenden kann. Er kann nicht einwenden, dass er den SHYN-Token nicht oder nur zu einem anderen Preis weiterverkaufen kann als er geplant hat. Auch kann sich der Käufer nicht darauf berufen, der Verwendungszweck sei entfallen. Die Shiny GmbH plant nicht, den SHYN-Token auf einem Handelsplatz listen zu lassen. Demensprechend gibt es keine Möglichkeit, den SHYN-Token in andere Kryptowährungen oder Fiatwährungen (also gesetzliche nationale Zahlungsmittel wie Euro) umzutauschen. Der Nutzen des SHYN-Token beschränkt sich ausschließlich auf seinen Einsatz auf der Shiny Plattform, sodass er außerhalb dieser Plattform keinen Wert für den Käufer hat. Unabhängig davon kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Wert des SHYN-Token durch die Wertentwicklung anderer Kryptowährungen (z.B. BTC oder ETH) verändert. Eine solche Wertentwicklung kann losgelöst von der geschäftlichen Fortentwicklung der Shiny GmbH auftreten. Zudem muss der Käufer berücksichtigen, dass ein Handel erworbener SHYN-Token voraussichtlich mit Kosten verbunden ist, die der Käufer zusätzlich aufbringen muss und die die Werthaltigkeit erworbener bzw. gehandelter SHYN-Token weiter belastet.


Mit der Unternehmensaktivität der Shiny GmbH verbundene Risiken


Besonders als junges Unternehmen ist die Shiny GmbH hinsichtlich ihrer Unternehmensaktivitäten Risiken ausgesetzt. Beispielsweise besteht in Bezug auf die geplante Shiny-Plattform das Risiko, dass sich ihre Entwicklung zeitlich in großem Ausmaß verzögert oder sich als unmöglich erweist. Zudem ist das Risiko anzuerkennen, dass es der Shiny GmbH möglicherweise nicht gelingt, ihre Plattform im Verkehr durchzusetzen und erfolgreich zu vermarkten. Auch muss damit gerechnet werden, dass die Entwicklung von Konkurrenzprodukten, technische Fortentwicklungen oder gesetzliche bzw. behördliche Maßnahmen zur Regulierung die unternehmerische Tätigkeit der Shiny GmbH in Zukunft nachteilig beeinflussen können. Eine derartige Entwicklung hätte erhebliche negative Folgen auf die unternehmerische Tätigkeit der Shiny GmbH, nicht nur könnte der SHYN-Token seinen Nutzen und damit seinen Wert verlieren, im schlimmsten Fall würde die Insolvenz der Shiny GmbH drohen.


Folgen bei nicht ausreichender Finanzierung der Shiny GmbH


Aufgrund ihrer Stellung als junges Unternehmen auf dem Markt, hat die Shiny GmbH Finanzierungsbedarf. Ihr Fortkommen ist davon abhängig, dass sie eine hinreichende Finanzierung erhält. Ausgangspunkt ihrer Finanzierung sind die Einnahmen aus der Ausgabe der SHYN-Token. Sollte der SHYN-Token-ICO nicht ausreichend Mittel zur Finanzierung einbringen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Shiny GmbH ihren Geschäftsbetrieb nicht wie geplant aufnehmen kann und Insolvenz anmelden muss. Dies hätte auch negative Auswirkungen auf die Nutzbarkeit des SHYN-Token. Gelingt es der Shiny GmbH nicht, die von ihr avisierte Plattform auf dem Markt zu etablieren, ist der SHYN-Token für den Käufer wertlos.


Abhängigkeit von funktionierender IT-Infrastruktur


Sowohl der Betrieb der Plattform als auch die Nutzbarkeit der SHYN-Token sind in technischer Hinsicht davon abhängig, dass eine funktionierende IT-Infrastruktur vorhanden ist und auf diese zugriffen werden kann. Dies gilt einerseits für die Shiny GmbH und deren Partner in ihrer Rolle als Betreiber der Plattform, andererseits aber auch für die Nutzer derselben. Sollte die nötige IT-Infrastruktur nicht durchgehend verfügbar sein, beispielweise wegen technischen Störungen, würde dies die Funktionalität der Shiny-Plattform nachhaltig beeinträchtigen. Im Fall einer nicht hinreichenden Funktionalität der Plattform hätte dies insbesondere Auswirkungen auf die Abwicklungsgeschwindigkeit von Transaktionen mit dem SHYN-Token und damit auf dessen Nutzbarkeit. Bei einer dauerhaften oder nicht behebbaren Störung könnte dies bis zu einer Nutz- und damit Wertlosigkeit des SHYN-Token führen.


Weitere technikbezogene Risiken


Wegen der Abhängigkeit von einer funktionierenden IT-Infrastruktur ist der SHYN-Token auch weiteren zahlreichen technischen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Programmier- und Systemfehler, Datenverlust, Hackerangriffe oder Hardwareausfälle. Es ist der Shiny GmbH unmöglich, diese Risiken auszuschließen. Auch diese technischen Risiken können im schlimmsten Fall die Nutzbarkeit des SHYN-Token ausschließen und damit seine Wertlosigkeit herbeiführen.


Verwaltungsrisiko der SHYN-Token


Die erworbenen SHYN-Token sind eigenverantwortlich von den Käufern auf Speichermedien zu verwalten. Jedoch birgt auch diese Verwaltung Risiken, wie beispielweise den Verlust von Zugangsdaten oder Diebstahl verkörperter Speichermedien. Kann der Zugang zu den erworbenen SHYN-Token nicht wiederhergestellt werden, besteht die Gefahr des dauerhaften Verlusts dieser Token.


Steuerliche Risiken


Nicht nur in Bezug auf rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen besteht Klärungsbedarf. Auch die steuerliche Einordung von Transaktionen mit Kryptowährungen konnte bisher nicht geklärt werden, was sowohl für die Käufer als auch die Shiny GmbH Unsicherheiten mit sich bringt. Daher besteht das Risiko, dass die Transaktionen im Zusammenhang mit dem SHYN-Token sowohl bei Käufern als auch der Shiny GmbH steuerliche Belastungen nach sich ziehen können, die das Geschäftsmodell der Shiny GmbH oder die Werthaltigkeit erworbener SHYN-Token nachhaltig beeinträchtigen können.


Wechselwirkung und Kumulation von Risiken


Jedes der dargestellten Risiken kann schon für sich allein nachhaltige negative Auswirkungen auf die Nutzbarkeit und Werthaltigkeit der SHYN-Token haben. Zudem können mehrere Risiken gleichzeitig eintreten und/oder sich wechselseitig auslösen oder verstärken. Sowohl die Verwirklichung einzelner als auch die Verwirklichung mehrerer Risiken kann zur vollständigen Nutz- oder Wertlosigkeit der SHYN-Token führen.


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2021, SHINY GmbH.